Ein bißchen „Gendergerechtigkeit“ mit dem Bundesministerium der Justiz

Daß Gendern eine Geisteskrankheit ist, kann man gut am gleich folgenden Textausschnitt ersehen, dessen ich jüngst gewahr wurde, als ich ein bißchen Frauenforschung betrieb. Ich gab den Satz „Ich wurde Zeuge“ in eine bekannte Suchmaschine ein in der Hoffnung, solch ein Statement vielleicht von einer Frau zu ergattern, um dann den Zombies der Gender-Sekte zeigen zu können, wie universell das generische Maskulinum ist und daß ihre Diskriminierungsphantasien reiner Bullshit sind.

In der Hinsicht wurde ich auch fündig. Frauen sagen also ganz selbst-verständlich Sätze wie: Ich war Zeuge.

Was die Gender-Fraktion natürlich nicht beeindruckt. Schließlich gilt es, die höhere Moral gegen die Wahrheit zu verteidigen. In den Ergebnissen der Suchmaschine war daher auch folgender Satz zu lesen:

Wenn Sie als Zeugin oder Zeuge vernommen werden, haben Sie einen Anspruch darauf, dass eine Dolmetscherin oder ein Dol-metscher hinzugezogen wird.

Wunderschöne „gerechte“, aber dummerweise auch unwahre Sprache. Das triggerte natürlich meinen Gender-Instinkt und ich stieß auf ein Merkblatt für Opfer einer Straftat des Bundesministeriums der Justiz. Im vielsagenden Abschnitt „Ihre Aussage als Zeugin oder Zeuge“ fand ich dann folgende monströse Gender-Inflation. Das spießige Untertanen-deutsch habe ich blau angemalt:

Als Zeugin oder Zeuge auszusagen, ist für Sie sicherlich eine Ausnahmesituation, die sehr belastend sein kann. Daher können Sie zu der Vernehmung auch jemanden mitbringen. Das kann eine Verwandte oder ein Verwandter sein oder auch eine Freundin oder ein Freund. Diese Person darf bei der Vernehmung dabei sein und nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden. Natürlich können Sie sich auch durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt begleiten lassen. In besonderen Fällen kann Ihnen sogar für die Dauer der Vernehmung eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt auf Staatskosten zur Seite gestellt werden.

Auf ganze fünf Gender-Redundanzen bringt es dieser kurze Textaus-schnitt also. Und so geht das das gesamte Merkblatt weiter – bis zur Vergasung. Was sollen nur Ausländer von uns Deutschen denken, wenn sie so etwas lesen?

Wer bei solchen Wortanballungen nicht auf den Gedanken kommt, daß die Gendersprache nichts weiter ist als ein bürokratischer Ablaßhandel zur Befriedigung des feministischen Gewissens, kann sich getrost als hirnamputiert bezeichnen. Man kann hier wunderbar sehen, wie ein weltfremdes Prinzip der eingebildeten Moral stoisch und technokratisch durchgezogen wird.

Es ist dieselbe Geisteshaltung, die Diktaturen benötigen, um ihre lebensfeindlichen und lügenhaften Strukturen aufrechtzuerhalten.

Ottonormalverbraucher erkennt die weltfremde Fake-Moral des Gender-Gedönses natürlich schon wesentlich früher. Dafür braucht er keine Textkrüppel aus dem Bundesministerium der Justiz. Umso mehr muß man sich fragen, was für Zombies diese Gender-Heinis sind, die selbst bei solch monströsen Wortmißgeburten wie dem obigen Zitat nur an „Geschlechtergerechtigkeit“, „gerechte Sprache“, „Selbstermäch-tigung“, „Patriarchatskritik“ und unverzichtaren Fortschritt denken.

Als Ossi hat man da ganz ungute Gefühle.

Auffällig an dem monströsen Merkblatt des Justizministeriums ist, daß man konsequent bei Doppelnennungen die weibliche Form immer zuerst nennt – wie auch oben zu sehen. Wir würden aber nicht in einer feministisch völlig verblödeten Gesellschaft leben, wenn man von diesem Prinzip nicht auch mal eine Ausnahme machen würde. Was muß also passieren, daß unsere Justizministerin Christine Lambrecht auch mal die männliche Form zuerst nennt?

Es muß natürlich um Täter gehen. Da wollen wir doch ein bißchen Zugeständnisse machen und unser Gender-Prinzip etwas anpassen. Man lese:

Als Opfer häuslicher Gewalt stehen Ihnen vielleicht weitere Rechte nach dem Gewaltschutzgesetz zu. Beispielsweise können Sie beim Familiengericht beantragen, dass dem Täter bzw. der Täterin verboten wird, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Das Gericht kann Ihnen unter besonderen Umständen erlauben, dass Sie eine bisher gemeinsam mit dem Täter bzw. der Täterin bewohnte Wohnung nun allein nutzen dürfen. Die erforderlichen Anträge können Sie entweder schriftlich beim Amtsgericht einreichen oder Ihre Anträge dort vor Ort aufnehmen lassen. Sie müssen sich nicht durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Vielen Dank, liebe Frau Lambrecht, daß Sie uns noch mal so richtig schön das sozialdemokratische Weltbild demonstriert haben. Nirgend-wo sonst in dem Merkblatt gibt es diese Wortwahl. Nur hier im Täterkontext steht die männliche Form zuerst und das neutralere „oder“ wird durch ein „beziehungsweise“ ersetzt.

Frau Lambrecht ist übrigens die Dame, die unverheirateten Vätern das automatische Sorgerecht verweigern will und gleichzeitig von einem Jahrzehnt der „Gleichstellung“ träumt. Daß häusliche Gewalt in erheblichem Maße auch von Frauen bzw. Müttern ausgeht, paßt natürlich schwer ins sozialdemokratische Weltbild.

In dem Abschnitt sind dann noch folgende Sätze zu lesen, die die männliche Form ausnahmsweise „privilegieren“:

Anders als im normalen Strafverfahren muss sich ein Täter bzw. eine Täterin ganz konkret und direkt damit auseinandersetzen, welche Schäden und Verletzungen seine bzw. ihre Tat beim Opfer angerichtet hat.

Ein Täter­Opfer­Ausgleich wird jedoch nie gegen den Willen des Opfers durchgeführt und auch nur dann, wenn der Täter bzw. die Täterin ernsthaft gewillt ist, die Verantwortung für die Tat zu übernehmen.

Tja. Selbst in so einem Merkblatt wird das traditionelle Geschlechterbild Mann-Täter-Frau-Opfer reproduziert – um mich mal ein bißchen der Gender-Diktion zu bedienen. Wo bleibt das hehre Projekt der „Dekonstruktion“, wenn man es mal braucht? Schließlich gibt es unzählige Untersuchungen, die zeigen, daß Frauen in ähnlichem Maße partnerschaftliche Gewalt ausüben wie Männer. Bei Gewalt gegen den Nachwuchs und Kindsmorden sind Mütter sogar „überrepräsentiert“ – man denke nur an die neunfache Kindsmörderin aus Brandenburg, die vor Jahren Schlagzeilen machte.

Was man nicht alles so entdeckt, wenn man sich eine gender-verseuchte Broschüre des Bundes mal genauer anschaut. Auch das ist ja ein Kuriosum der Gender-Seuche: Wir reaktionären Antifeministen und schlimmen Konservativen verstehen mehr von dem Gender-Scheiß als dessen Anhänger.

Für uns ist das Gendern eben auch keine Gewissensonanie. Wir sind keine pseudoprogressiven Moraljunkies und können uns den Gender-Salat daher auch unbefangener und kritischer angucken. Und da fällt einem eben so einiges auf. Es ist jedenfalls erstaunlich, wie egal den Gender-Junkies letztlich die formale Schlüssigkeit und Korrektheit ihrer Lego-Sprache ist. Wie unfähig sie sind, ihre postulierte Geschlechter-gerechtigkeit auch tatsächlich zu verwirklichen. Hauptsache, man packt irgendwo ein paar Gender-Sternchen oder ein anderes Sonderzeichen hin – und schon ist man high.

Es entbehrt übrigens nicht einer gewissen Ironie, daß das Ministerium der Justiz auch gleichzeitig eines für Verbraucherschutz ist. Warum schützt dieses Ministerium uns Verbraucher nicht vor der Gender-Seuche? Die Umfragen sprechen eine eindeutige Sprache.

Das ist nicht besonders verbraucherfreundlich, liebes Verbraucher-schutzministerium.

Nicht auszuschließen, daß irgendso eine parasitäre „Wir helfen Unternehmen und Institutionen beim Gendern“-Firma für dieses Merkblatt verantwortlich ist. So eine Firma hilft auch dem Versandhändler OTTO beim Gendern.

Am Ende der Broschüre des Justizministeriums darf man übrigens noch Folgendes lesen:

Hinweis: Diese Druckschrift wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Sie ist kostenlos erhältlich und nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. […]

Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.

Ach, was soll‘s. Diese ganze Gender-Seuche ist sowieso ein Witz.

Man kann sich denken, was Leute wie August Bebel, Friedrich Ebert, Willy Brandt oder Helmut Schmidt, ja selbst Gerhard Schröder vom Gendern halten (würden).

Sie würden es vermutlich als das ansehen, was es ist: Ein elitärer bürgerlich-akademischer Standesdünkel der herrschenden Klasse, der komplett die sprachliche Realität der kleinen Leute ignoriert.

Hinterlasse einen Kommentar

Erstelle eine Website wie diese mit WordPress.com
Jetzt starten